06.05.2020
Aktuelle Informationen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen und Auswirkungen in unserem Trainingsbetrieb
Mit einem maßvoll abgestuften Plan sollen in Nordrhein-Westfalen in den kommenden Tagen und Wochen die Anti-Corona-Maßnahmen geöffnet werden. Der Nordrhein-Westfalen-Plan sieht für die einzelnen Bereiche unterschiedliche Stufen mit Zieldaten vor, die abhängig von der weiteren Entwicklung des Infektionsgeschehens umgesetzt werden sollen.
Großveranstaltungen und Versammlungen
Großveranstaltungen bleiben bis 31. August 2020 untersagt. Für Versammlungen gelten die bestehenden Abstandsregelungen.
Sport und Freizeit
Für den Sport- und Freizeitbereich gelten folgende Stufen:
Ab Donnerstag (7. Mai 2020) ist der Sport- und Trainingsbetrieb im kontaktlosen Breiten- und Freizeitsport wieder erlaubt – sofern der Sport auf öffentlichen oder privaten Freiluftsportanlagen oder im öffentlichen Raum stattfindet.
Ein Abstand zwischen Personen von 1,5 Metern und die Einhaltung strikter Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen müssen gewährleitstet sein. Dusch-, Wasch-, Umkleide-, Gesellschafts- und sonstige Gemeinschaftsräume dürfen nicht genutzt werden.
Zudem sind Zuschauerbesuche vorerst untersagt. Bei Kindern unter 12 Jahren ist jedoch das Betreten der Sportanlage durch jeweils eine erwachsene Begleitperson zulässig.
Training auf den Hundesportplätzen
Bei der Durchführung der Trainings ist zwingend zu beachten:
- Trainingseinheiten dürfen nur unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfinden
- Physisch-soziale Kontakte sind auf ein absolut nötiges Minimum zu beschränken und wo immer möglich ist ein Mindestabstand zu anderen Personen von eineinhalb Meter einzuhalten
- kontaktfreie Durchführung der Trainingseinheiten
- konsequente Einhaltung der Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen, insbesondere bei gemeinsamer Nutzung von Sportgeräten
- keine Nutzung von Umkleidekabinen und Gastronomiebereichen
- keine Nutzung der Nassbereiche, Öffnung von gesonderten WC-Anlagen möglich
- keine Nutzung von Gesellschafts- und Gemeinschaftsräumen an den Sportstätten; Betreten der Gebäude zu dem ausschließlichen Zweck, das für die jeweilige Sportart zwingend erforderliche Sportgerät zu entnehmen bzw. zurückzustellen, ist zulässig
- keine Zuschauer
Prüfungen im DSV
In Absprache mit den dhv-Mitgliedsverbänden und den prüfungsberechtigten Verbänden im VDH bleibt es beim Widerruf sämtlicher Terminschutzzusagen bis einschließlich 31.05.2020.
Ich wünsche Ihnen Gesundheit und kommen Sie gut durch diese schwierige Zeit.
Mit sportlichem Gruß
E. Üffing
1. Vorsitzender DSV
|