Unterordnung
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Beim gemeinsamen Training wird das gegenseitige Verstehen von Mensch und Hund gefördert und gefestigt. Unter Anleitung von erfahrenen Ausbildern und unter Beachtung der Lerntheorien erlernt der Hund Übungen wie „korrekt an der Leine gehen“, Sitz und Platz, aber auch das Apportieren von Gegenständen sowie das Überwinden von Hindernissen.
Bei der Vielseitigkeitsprüfung wird in der Abteilung B die Durchführung jeder Einzelübungen vom Leistungsrichter bewertet. Nach der Addition der Einzelergebnisse wird eine Gesamtnote für die Unterordnungsleistung vergeben. Dabei ist das Mindestergebnis von 70 Punkten zum Bestehen der Unterordnung erforderlich. Die unterschiedlichen Prüfungsstufen bauen aufeinander auf und enthalten neben den Übungen Leinenführigkeit, Freifolge, Sitz, Platz und Steh das Apportieren auf ebener Erde und nach dem Überwinden der Hindernisse. |